ATTENTION !!
Schneekettenpflicht vom 15.November bis 15. März besteht für LKW über 3,5 to zulässiges Gesamtgewicht und Busse mit mehr als 8 Sitzplätzen.
Unabhängig von den vorherrschenden Wetterbedingen sind die Schneeketten für mindestens
2 Antriebsachsen im Fahrzeug mitzuführen. Bei Nichtbeachtung ist eine Ordnungsstrafe von
⬠35,-- zu bezahlen.